Aktuelles
Actualités
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Fragen und Antworten zum Ende des Übergangszeitraums
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Warnung vor der nicht gesetzeskonformen Verwendung der Bezeichnung „Stiftung“
17.12.2024Das Gesetz vom 7. August 2023 über Vereinigungen ohne Gewinnzweck und Stiftungen sieht strenge Regelungen für die Verwendung der Bezeichnung „Stiftung“ oder von vergleichbaren Bezeichnungen in einer fremden Sprache vor.Mit Ausnahme von Stiftungen, die ordnungsgemäß nach dem geänderten Gesetz vom...
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Veröffentlichung der großherzoglichen Verordnung über die Anhänge zur Buchhaltung von Vereinigungen ohne Gewinnzweck
27.2.2025Die großherzogliche Verordnung vom 17. Februar 2025 zur Festlegung des Anhangs, der den jährlichen Buchhaltungsunterlagen von Vereinigungen ohne Gewinnzweck beizufügen ist, wurde am 26. Februar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Ziel der Verordnung ist es, den Inhalt des Anhangs zu den...
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Neue gesetzliche Bestimmungen: Abschaffung des Anerkennungsverfahrens für alle ASBL
17.12.2024Das Gesetz vom 4. Dezember 2024 zur Änderung der Artikel 7 und 77 des Gesetzes vom 7. August 2023 über Vereinigungen ohne Gewinnzweck und Stiftungen sieht Anpassungen für Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL) vor. Das Anerkennungsverfahren wurde für alle Vereine abgeschafft....
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Veröffentlichung in den LBR
Wenn Ihr Verein oder Ihre Stiftung einen Beauftragten für die laufende Geschäftsführung bestellt, ist dessen Namen einzutragen. Bei Bestellung eines ständigen Vertreters einer als Bevollmächtigten bestimmten juristischen Person, ist dieser anzugeben.
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Webinar zur Information
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen für Vereine und Stiftungen
Zum letzten Mal aktualisiert am