17.12.2024
Warnung vor der nicht gesetzeskonformen Verwendung der Bezeichnung „Stiftung“
Das Gesetz vom 7. August 2023 über Vereinigungen ohne Gewinnzweck und Stiftungen sieht strenge Regelungen für die Verwendung der Bezeichnung „Stiftung“ oder von vergleichbaren Bezeichnungen in einer fremden Sprache vor.
Mit Ausnahme von Stiftungen, die ordnungsgemäß nach dem geänderten Gesetz vom 21. April 1928 gegründet wurden, sowie von Vereinen und Stiftungen, die den Status als juristische Person vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlangt haben, wurde Einrichtungen, die diesen Begriff auf eine nicht den Vorschriften entsprechende Weise verwendeten, ab dem 23. September 2023 eine 12-monatige Frist eingeräumt, um ihre Bezeichnung entsprechend anzupassen.
Nach Ablauf der Frist können Zuwiderhandelnde mit einer Geldstrafe von 251 bis 12.500 Euro belegt werden. Diese Bestimmungen dienen der Vermeidung von Unklarheiten und sollen sicherstellen, dass die Bezeichnung „Stiftung“ die rechtliche Situation gemäß den gesetzlichen Anforderungen widerspiegelt.