Barrierefreiheit
Das Ministerium der Justiz ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://myasbl.public.lu.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Die Informationen auf einer Website oder in einer Anwendung müssen für alle leicht zugänglich und nutzbar sein, insbesondere für Personen, die eine Behinderung (zum Beispiel: Seh-, Hör-, körperliche, kognitive Beeinträchtigungen usw.) haben und/oder Assistenzsoftware oder spezielle Geräte verwenden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Aspekte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 (Pdf) sowie mit dem Bezugsmodell RAWeb v1 (Référentiel d’évaluation de l’accessibilité web), das diese Norm umsetzt, vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeiten
- Einige Linktitel stimmen nicht genau mit dem sichtbaren Titel überein, ermöglichen es aber dennoch, das Ziel des Links zu verstehen.
- Sprachwechsel sind für einige Begriffe nicht angegeben oder ungeeignet.
- Leere Absatz-Tags werden im Textinhalt verwendet, um Abstände zu definieren.
- Einige Listen sind für unterstützende Technologien nicht immer als solche erkennbar.
- Bei manchen Videos fehlen Transkriptionen und Untertitel für Gehörlose und Hörgeschädigte.
Unverhältnismäßige Belastung
- Nicht alle auf der Website verfügbaren Dokumente sind mit der Norm EN 301 549 V3.2.1 vereinbar; der Umfang der Dokumente, die bearbeitet werden müssen, um die Vereinbarkeit zu erreichen, ist beachtlich und erfordert zu viele Ressourcen. Wir verpflichten uns jedoch, in Einzelfällen und auf Antrag eine barrierefreie Version der Inhalte zur Verfügung zu stellen (siehe Abschnitt „Feedback und Kontaktangaben“).
- Für einige Videos, die nach dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, steht keine entsprechende Transkription zur Verfügung. Wir bemühen uns, die im Video vermittelten Aussagen in den begleitenden Texten wiederzugeben.
- Die Barrierefreiheit des Videoplayers Kiss (https://etat.kiss.lu/) ist unzureichend.
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen
- Herunterladbare Dokumente, die von Drittbehörden bereitgestellt werden, stehen nicht unter unserer Kontrolle.
- Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden.
- Alle Videos, die vor dem 23. September 2020 auf der Website veröffentlicht wurden.
- Module für interaktive Karten sind ausgenommen, wenn auf der Seite eine Alternative vorhanden ist, um die über die Karte bereitgestellten Informationen abzurufen (zum Beispiel: Angabe der Adresse in Worten). Wir bemühen uns, diese erkennbar zu machen und sicherzustellen, dass sie keine Tastaturfalle darstellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16. Oktober 2025 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1. Diese Bewertung wurde von einem Dritten (in diesem Fall von Idéance) vorgenommen.
Kontrollverfahren
Die im Rahmen des Bezugsmodells Renow erstellten Websites werden in einem generischen und zentralisierten Rahmen und einer entsprechenden Architektur entwickelt, wobei die Projektmanagementverfahren befolgt und die Renow-Kontrollliste eingehalten werden. Zur Gewährleistung der Neutralität ziehen wir regelmäßig Sachverständige für „Barrierefreiheit“ hinzu, die die Konformität der Websites oder von neuen Funktionen überprüfen.
Die Websites werden jeweils in mehreren Phasen bewertet:
- bei der Entwicklung der Inhaltsstruktur;
- bei der Erstellung der Grafik- und Funktionsmodelle;
- kurz vor ihrer Online-Stellung.
Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen wie folgt durchgeführt:
- Die Redaktion überprüft bei jedem neuen Inhalt die Zugänglichkeit des gesamten Inhalts, bevor dieser veröffentlicht wird.
- Jede neue Funktion der Website wird vor ihrer Veröffentlichung bewertet.
Die Website wird bei den Bewertungen mit den wichtigsten Bildschirmlesern auf Tablets, Mobiltelefonen und Rechnern getestet. Diese Tests werden auch mit verschiedenen Webbrowsern durchgeführt (Konformität mit bis zu 2 früheren Versionen gegenüber der aktuellen Version).
Kompetenzen der Beteiligten
In den Arbeitsverfahren kommen die Internetrichtlinien in den verschiedenen Phasen der Website-Erstellung (Redaktion, Verwaltung, Entwicklung) zur Anwendung.
Unsere Mitarbeitenden verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internetrichtlinien ordnungsgemäß anzuwenden.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie bitte eine E-Mail an accessibilite@myasbl.public.lu, in der Sie das Problem beschreiben und die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und in angemessener Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, und zwar wahlweise:
- schriftlich in einem Dokument oder einer E-Mail;
- mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.
Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular oder die Ombudsperson, den/die Bürgerbeauftragte(n) des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.
Diese Erklärung basiert auf der im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegten Mustererklärung. Diese Mustererklärung ist Eigentum der Europäischen Union und wird unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International-Lizenz veröffentlicht.
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