Gesetz über ASBL und Stiftungen:
ein Schritt in die Zukunft!

Was ändert sich?

Das Jahr 2023 markiert einen bedeutenden Wendepunkt für die luxemburgische Vereinslandschaft.

Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs Nr. 6054 durch die Abgeordnetenkammer und seinem Inkrafttreten am 23. September 2023 steht der Sektor kurz vor der Einführung eines modernisierten und vereinfachten Rechtsrahmens.

Das neue Gesetz vom 7. August 2023 über ASBL und Stiftungen zielt darauf ab, das Vereins- und Stiftungsrecht zu aktualisieren und zu vereinfachen, dessen Bestimmungen zum Teil fast ein Jahrhundert alt sind. 

Diese Änderungen sind das Ergebnis eines Vorhabens, das darauf abzielt, die Verwaltungsformalitäten zu vereinfachen, die Rechtssicherheit zu erhöhen und eine größere Transparenz zu fördern.

Weitere Informationen

myasbl.lu - Einleitung (Video/Audio)

Wann?

Das Gesetz vom 7. August 2023 tritt am 23. September 2023 in Kraft.
Das Gesetz gilt unverzüglich für alle neuen ASBL, die ab diesem Datum gegründet werden. Es findet auch auf neue, ab diesem Datum gegründete Stiftungen Anwendung.

Weitere Informationen

Wie vorgehen?

ASBL und Stiftungen können ab sofort ihre Rechtsform ändern oder miteinander verschmelzen.

Die Mitgliederliste eines Vereins muss nicht mehr jährlich im Handels- und Firmenregister hinterlegt werden. Es ist lediglich am Vereinssitz eine aktuelle Mitgliederliste zur Einsicht bereitzustellen.

Weitere Informationen

myasbl.lu - Satzung (Video/Audio)

myasbl.lu - Veröffentlichungen im RCS (Video/Audio)

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