17.12.2024
Neue gesetzliche Bestimmungen: Abschaffung des Anerkennungsverfahrens für alle ASBL
Das Gesetz vom 4. Dezember 2024 zur Änderung der Artikel 7 und 77 des Gesetzes vom 7. August 2023 über Vereinigungen ohne Gewinnzweck und Stiftungen sieht Anpassungen für Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL) vor. Das Anerkennungsverfahren wurde für alle Vereine abgeschafft. Dies gilt auch für jene Vereine, die unter die Übergangsbestimmungen des geänderten Gesetzes vom 21. April 1928 über die Vereinigungen und Stiftungen ohne Gewinnzweck fallen.
Bisher mussten Vereine eine Satzungsänderung oder einen Auflösungsbeschluss unter bestimmten Umständen gerichtlich anerkennen lassen. Die Abschaffung dieses Vorgangs vereinfacht das Verwaltungsverfahren und entlastet die Gerichte, während einheitliche Vorschriften für alle ASBL gelten.
Darüber hinaus wird mit dem Gesetz eine Bestimmung zur Übertragung der laufenden Geschäftsführung berichtigt. Es wurde klargestellt, dass nur die Übertragung an ein Verwaltungsratsmitglied der Genehmigung durch die Hauptversammlung bedarf.
Der Rechtsrahmen von Vereinen und Stiftungen soll auf diesem Weg weiter modernisiert und präzisiert werden.