27.2.2025

Veröffentlichung der großherzoglichen Verordnung über die Anhänge zur Buchhaltung von Vereinigungen ohne Gewinnzweck

Die großherzogliche Verordnung vom 17. Februar 2025 zur Festlegung des Anhangs, der den jährlichen Buchhaltungsunterlagen von Vereinigungen ohne Gewinnzweck beizufügen ist, wurde am 26. Februar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Ziel der Verordnung ist es, den Inhalt des Anhangs zu den jährlichen Buchhaltungsunterlagen von Vereinen zu präzisieren, die entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in kleine, mittlere und große Vereine eingestuft werden. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Transparenz und finanzielle Verantwortung im Vereinswesen zu stärken.